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Rechtsanwalt Dirk Witteck
63739 Aschaffenburg  Kleberstraße 6-8
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Die Kanzlei Lenzen Fischer Witteck

Gründung

Am 01.10.1976 gründete Rechtsanwalt Lenzen eine Anwaltskanzlei in Aschaffenburg. Schon damals war abzusehen, dass die Kanzlei nicht als Einzelkanzlei geführt werden sollte.
Mit dem Eintritt von Rechtsanwalt Fischer in die Kanzlei am 01.01.1977 kam es zur Bildung einer Sozietät, die auch heute noch das Gerüst der Anwaltskanzlei Lenzen & Fischer bildet. 1980 übernahmen wir die alteingesessene Aschaffenburger Anwaltskanzlei Dres. Blasy und Körner.

Zielsetzung

Schon frühzeitig erkannten wir, dass die Zeiten vorbei sind, da ein Anwalt sämtliche Rechtsgebiete abdecken kann. Abgesehen von den Bereichen des bürgerlichen Rechts und des Strafrechts, die jedem Juristen vom ersten Semester an in die Wiege gelegt werden, gibt es eine ganze Reihe von Rechtsgebieten, die an der Universität zu kurz kommen oder wegen ihrer Komplexität eine Spezialisierung erfordern.

Spezialisierung

Zu unseren spezialisierten Fachrichtungen gehört insbesondere das Verwaltungsrecht, dem sich Rechtsanwalt Lenzen von allem Anfang an verschrieben hat. Dies war sicherlich u.a. ein Grund dafür, dass es Rechtsanwalt Lenzen als erstem Anwalt im Landgerichtsbezirk Aschaffenburg von der Anwaltskammer Bamberg gestattet wurde, die Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu führen.

Auch Rechtsanwalt Fischer spezialisierte sich frühzeitig. Neben der überkommenen Anwaltstätigkeit der täglichen Praxis liegen seine Tätigkeitsschwerpunkte im Familienrecht und auf dem Rechtsgebiet der Partnerschaftsvermittlung.

Unsere junge Kollegin Jurasik ist, abgesehen von der Bearbeitung von Zivilrechtsfällen, zuständig für das Sozialrecht. Dort liegen ihre besonderen Interessen. Darüber hinaus ist Frau Jurasik als Schlichterin nach dem Bayer. Schlichtungsgesetz tätig.

Dienstleistung aus einer Hand

Uns liegt viel daran, unseren Mandanten Dienstleistung aus einer Hand zu bieten. Dabei legen wir großen Wert darauf, uns Zeit für den einzelnen Mandanten zu nehmen. Dort, wo es notwendig ist, wie zum Beispiel bei Fällen aus dem Baurecht, dem Nachbarrecht, dem Planungsrecht oder dem Verkehrsrecht, werden wir selbstverständlich auch Augenscheine einnehmen und Besprechungen mit Behörden führen. Möglicherweise genügt dies schon, um Ihnen ohne Einschaltung der Gerichte zu Ihrem Rechtsschutzziel zu verhelfen.Sollte sich jedoch ein Rechtsstreit nicht vermeiden lassen, dann werden wir selbstverständlich auch vor Gericht für Sie tätig sein.

Zulassungen

Wir können vor allen deutschen Amts-, Land-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten auftreten.

In der zweiten Instanz vertreten wir Sie vor allen Oberlandesgerichten, den Verwaltungsgerichtshöfen, sowie den Landesarbeitsgerichten und Landessozialgerichten. Sollte eine Revision erforderlich sein, steht einer Vertretung Ihrer Interessen vor dem jeweiligen Bundesgericht nichts im Wege. Selbstverständlich gilt dies auch für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

Beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe können in Zivilsachen nur die dort besonders zugelassenen Rechtsanwälte auftreten. Wir werden jedoch mit diesen im Falle einer Revisionseinlegung den Schriftverkehr für Sie führen.

Ausbilder

Seit vielen Jahren sind wir als Ausbilder für junge Juristen tätig. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat uns im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern als Ausbildungsstelle für das Pflichtwahlpraktikum in den Schwerpunktbereichen 1 Justiz und 2 Verwaltung zugelassen.


Ergänzender Link:
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