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Rechtsanwalt Dirk Witteck
63739 Aschaffenburg  Kleberstraße 6-8
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26.01.12: Vorsicht bei Nutzung des Streaming Angebots des kino.to Nachfolgers kinox.to !
Wie bereits im ersten ausführlichen Interview des BSZ e.V. im Bereich Aktionsbündniss Abmahnung dargestellt, könnte das streamen von Filmen aus dem Internet in naher Zukunft auch höchstrichterlich als „Vervielfältigung“ im Sinne vom § 106 I UrhrG beurteilt werden.Dies hätte zur Folge, dass Nutzer, die nun Filme über das neu im Internet erschienene Streaming Portal kinox.to (dort heisst es „kino.to ist als kinox.to wieder da“)ebenfalls den Boden des rechtmäßigen Handelns verlassen und Gefahr laufen, demnächst abgemahnt zu werden.Erst kürzlich hatte das AG Leipzig die Betreiber des Portals kino.to zu Haftstrafen verurteilt.Inwieweit sich Nutzer des Streamingportals ebenfalls auf den Boden strafrechtlich relevanten Handelns begeben ist derzeit unter Experten sehr umstritten.In jedem Fall können zivilrechtliche Konsequenzen in Form von Unterlassungs- und Schadenersatzforderungen drohen.Diese Informationen erhielten wir von unserem auf Urheber- und Medienrecht spezialisierten Vertrauensanwalt Dirk Witteck von der Kanzlei Lenzen Hein Witteck, Kleberstrasse 6-8, 63739 Aschaffenburg, Telefon : 06021/36580, Fax : 06021/365820, post@rechtsanwalt-witteck.de, www.rechtsanwalt-witteck.de

26.01.12: Wieder aktuelle Pornofilm Abmahnung im Filesharing Bereich
Bild: Wieder aktuelle Pornofilm Abmahnung im Filesharing BereichAktuell gibt es wieder eine neue Abmahnwelle, in welcher vermutlich die Scham von Betroffenen ausgenutzt werden soll, um ungeachtet einer rechtlichen Überprüfung zu einer schnellen Zahlung zu bewegen.Ein Rechtsanwalt aus Meiningen mahnt derzeit unter Forderung eines Vergleichsbetrages in vierstelliger Höhe für einen angeblichen Rechteinhaber aus den USA in Deutschland vorgebliche Urheberrechtsverletzer an. Es werden, wie bereits von anderen Abmahnkanzleien seit 2008 Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht.Bereits im August 2008 hatte der BSZ e.V. auf diese „Geschäftsidee“ aufmerksam gemacht.http://www.openpr.de/news/236996/Abmahnung-wegen-Sexfilm-Download-Oder-wie-nutze-ich-die-Scham-von-Betroffenen-aus.htmlWegen vermuteter Scham, verbunden mit möglichen familiären Konsequenzen setzen Abmahnen in diesem Bereich darauf, dass Empfänger einer solch delikaten Postsendung ungeprüft schnelle Zahlung leisten, um so weiteren Schriftwechsel zu unterbinden.Hier empfehlen wir trotz allem, möglicherweise kam es ja zu einer fehlerhaften Ermittlung der zugrundeliegenden Personalien : Lassen Sie Schreiben dieser Art vom BSZ e.V. durch seine Vertragsanwälte prüfen.Diese Informationen erhielten wir von unserem auf Urheber- und Medienrecht spezialisierten Vertrauensanwalt Dirk Witteck von der Kanzlei Lenzen Hein Witteck, Kleberstrasse 6-8, 63739 Aschaffenburg, Telefon : 06021/36580, Fax : 06021/365820, post@rechtsanwalt-witteck.de, www.rechtsanwalt-witteck.de



   
   
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