Fachbereiche
Als Rechtsgebiet wird in der Regel ein Teilgebiet des Rechts bezeichnet, wobei es für die Abgrenzung, wann von einem eigenständigen Rechtsgebiet gesprochen werden kann, keine allgemeingültige Definition gibt.
Als hauptsächliche und selbständige Rechtsgebiete gelten das Privat-/Zivilrecht auf der einen Seite und das öffentliche Recht auf der anderen Seite.
Das Hauptunterscheidungsmerkmal liegt dabei in den jeweiligen Rechtsbeziehungen des Betroffenen, nämlich beim Zivilrecht in der Beziehung Privatperson zu Privatperson und beim öffentlichen Recht in der Beziehung Privatperson zum Staat. Abgesehen davon wird das Strafrecht, das danach eigentlich dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre, häufig als selbständiges Rechtsgebiet angesehen.