Arbeitsrecht

Als Arbeitgeber oder auch als Arbeitnehmer kann es immer zu Problemen im Zusammenhang mit dem zugrundeliegenden Arbeitsvertrag kommen. Sei es besondere Vergütungstatbestände, Urlaubsregelungen, die Zahlung des Gehalts oder auch nur die genaue Bestimmung der vereinbarten Arbeitszeit.

Häufig kommt es auch aufgrund wirtschaftlicher Belange des Unternehmens zu tätigkeitsbeendenden Maßnahmen, die es entweder gegen den Arbeitnehmer durchzusetzen gilt, oder aber nach deren Ausspruch es erforderlich wird, die Recht des Arbeitnehmers sowie dessen soziale Absicherung zu gewährleisten.

Auch Bereiche der freien Mitarbeit, der Arbeitnehmerüberlassung, der Probearbeitsverhältnisse, der befristeten Arbeitsverhältnisse sowie der geringfügigen Beschäftigung können rechtliche Probleme nach sich ziehen.

In all diesen Konstellationen stehe ich Ihnen kompetent, unbürokratisch und mit dem Ziel einer schnellen effektiven und kostensparenden Lösung zu finden, zur Seite.

Im Arbeitsrecht können folgende Maßnahmen anfallen:

  • Kündigung / Kündigungsschutzklage
  • Abfassung von Arbeitsverträgen (Wettbewerbsverbote)
  • Abmahnungen / Ermahnungen
  • Abfassung und Überprüfung von Aufhebungsverträgen
  • Erteilung und Überprüfung von Zeugnissen
  • Betriebsverfassungsrecht und Tarifrecht
  • Berechnung / Verhandlung und Forderung von Abfindungen

Im Ergebnis stehe ich Ihnen umfassend in allen Fragen der Arbeitswelt zur Verfügung, einem Rechtsgebiet auf dem ich bereits seit vielen Jahren überwiegend tätig bin.