Bankrecht

Das Bankrecht umfasst die Genehmigung und Aufsicht von Kreditinstituten sowie Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und Banken. Es regelt zum Beispiel Konten- oder Darlehensverträge sowie die Haftung bei falscher Beratung.

Hierunter fällt speziell die Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Bank (Darlehens-, Kreditkarten-, Girokontenverträge etc.) und auf der anderen Seite das Bankenaufsichtsrecht (Eigenmittel- und Liquiditätsgrundsatz, Anzeigepflichten etc.).

Im Einzelnen stehe ich Ihnen bei folgenden Maßnahmen auf Wunsch sehr gerne beratend zur Seite:

  • Verhalten bei Kreditverhandlungen mit Banken
  • Härtefall Sanierungsfinanzierung / Umschuldungsmaßnahmen
  • Streitquelle öffentliche Finanzierungshilfen: Wie man zu Fördermitteln kommt!
  • Kreditkündigung – Wie geht man damit um?
  • Grenzen und Risiken aus Bürgschaft und Darlehensmitverpflichtung
  • Gefahren aus Girokonto und dem Kontokorrent – Kostengenerator Zinseffekt, fehlerhafte Zinsberechnungen
  • Durchsetzung von Schadensansprüchen gegen die Bank
  • Vorsichtsmaßnahmen bei der Aufnahme von Kapitalanlagen
  • Schadensersatzansprüche aus Fehlberatung zu Kapitalanlagen.
  • Durchführung der Verbraucherinsolvenz in Zusammenarbeit mit Gläubigerbanken