Bankrecht
Das Bankrecht umfasst die Genehmigung und Aufsicht von Kreditinstituten sowie Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und Banken. Es regelt zum Beispiel Konten- oder Darlehensverträge sowie die Haftung bei falscher Beratung.
Hierunter fällt speziell die Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Bank (Darlehens-, Kreditkarten-, Girokontenverträge etc.) und auf der anderen Seite das Bankenaufsichtsrecht (Eigenmittel- und Liquiditätsgrundsatz, Anzeigepflichten etc.).
Im Einzelnen stehe ich Ihnen bei folgenden Maßnahmen auf Wunsch sehr gerne beratend zur Seite:
- Verhalten bei Kreditverhandlungen mit Banken
- Härtefall Sanierungsfinanzierung / Umschuldungsmaßnahmen
- Streitquelle öffentliche Finanzierungshilfen: Wie man zu Fördermitteln kommt!
- Kreditkündigung – Wie geht man damit um?
- Grenzen und Risiken aus Bürgschaft und Darlehensmitverpflichtung
- Gefahren aus Girokonto und dem Kontokorrent – Kostengenerator Zinseffekt, fehlerhafte Zinsberechnungen
- Durchsetzung von Schadensansprüchen gegen die Bank
- Vorsichtsmaßnahmen bei der Aufnahme von Kapitalanlagen
- Schadensersatzansprüche aus Fehlberatung zu Kapitalanlagen.
- Durchführung der Verbraucherinsolvenz in Zusammenarbeit mit Gläubigerbanken