Der erste Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) legte fest, dass Immobilienmakler potentielle Kunden über die wesentlichen Ernergieverbrauchswerte einer Immobilie im Rahmen der von ihnen geschalteten Immobilienanzeige informieren müssen. Die Richtlinie aus Art. 12 Nr. 2010/31/EU regelt die Verpflichtung des Immobilienmaklers, notwendige Angaben z...
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